Bestimmung der Bittereinheiten in Bier, Biermischgetränken und Würzen
Nicht geeignet für Biere, Biermischgetränke und Würzen welche Saccharin, p‑Hydroxybenzoesäure-Ester, Salicylsäure oder Sorbinsäure enthalten
Die Bitterstoffe, hauptsächlich iso-α-Säuren, werden mit iso-Oktan aus der angesäuerten Probe extrahiert und ihre Konzentration im Auszug spektralphotometrisch bestimmt [1].
Bestimmug von iso-α- und α-Säuren in Bier, Biermischgetränken und Würze
Nicht geeignet für Biere, Biermischgetränke und Würze welche Saccharin, p‑Hydroxybenzoesäure-Ester, Salicylsäure oder Sorbinsäure enthalten
Die Bitterstoffe werden mit iso-Oktan aus der angesäuerten Probe extrahiert, gewisse Störsubstanzen durch Waschen des Auszuges mit saurem Methanol entfernt und die Konzentration von iso-α-Säuren sowie α-Säuren durch Messen der Extinktionen in alkalischem Methanol bei 255 nm und 360 nm bestimmt.
Geeignet für Kongressmaischen.
Der Anteil an löslichen Stickstoffverbindungen in der Kongresswürze wird durch spektralphotometrische Messungen bei 215 und 225 nm bestimmt.
Die Methode beschreibt die spektralphotometrische Bestimmung der Farbe von Röstmalzbier.
Röstmalzbier, das für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen ist.
Hopfen- und Hopfenprodukte, die für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen sind.
Nach der Extraktion mit Toluol werden α- und β- Säuren in Hopfen und Hopfenpellets spektralphotometrisch bestimmt.
Die Methode beschreibt die Bestimmung der wahren Färbung von Wasser mittels eines spektralphotometrischen Verfahrens.
Wasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Wasserfärbung
wird durch Extinktionsmessung bei mindestens drei Wellenlängen, verteilt über
den sichtbaren Bereich des Spektrums, untersucht:
λ1 = 436 nm (obligatorisch), λ2 = 525 nm,
λ3 = 620 nm (bei λ2, λ3 sind
geringfügige Abweichungen zugelassen). Ggf. ist bei weiteren Wellenlängen zu
messen.