Die Methode eignet sich für die Bestimmung wasserdampfflüchtiger Aromastoffe in Bier.
Flüchtige Aromastoffe werden aus der Probe durch Wasserdampfdestillation ausgetrieben. Das ethanolische Destillat wird mit NaCl gesättigt. Zur Abtrennung störender Carbonyle wird Kaliumbisulfit zugesetzt. Die Extraktion der Aromastoffe erfolgt durch Ausschütteln mit Dichlormethan, das Trennen der Phasen durch Zentrifugieren.
Bestimmung von Glucose mittels Enzymatik.
Geeignet für Bier, Malzgetränke, Nährbier, Biermischgetränke, alkloholfreie Erfrischungsgetränke, AFG, Säfte, Getränke
Glucose wird durch das Enzym Hexokinase (HK) und Adenosin-5’-triphosphat (ATP) zu Glucose-6-phosphat phosphoryliert:
\(\text{Glucose + ATP} \space ^{\underrightarrow{\text{HK}}} \space \text{G-6-P + ADP}\)
In Gegenwart des Enzymes Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase (G6P-DH) wird G-6-P von Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP+) zu Gluconat-6-phosphat oxidiert. Es entsteht reduziertes Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP + H+):
\(\text{G-6-P + NADP}^+ \space ^{\underrightarrow{\text{G6P-DH}}} \space \text{Gluconate-6-Phosphate + NADP + H}^+\)
Die während der Reaktion gebildete NADPH-Menge ist der Glucosemenge äquivalent. NADPH ist Messgröße und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm bestimmt.
Hinweis:
Alternativ kann auch NAD+/NAD + H+ statt NADP+/NADP+ H+ verwendet werden:
\(\text{G-6-P + NAD}^+ \space ^{\underrightarrow{\text{G6P-DH}}} \space \text{Gluconate-6-Phosphate + NAD + H}^+\)
Bestimmung von Glucose und Fructose mittels Enzymatik.
Geeignet für Biere, Biermischgetränke, Malzgetränke, alkloholfreie Erfrischungsgetränke, AFG, Fruchtsäfte und Getränke.
Glucose und Fructose werden durch das Enzym Hexokinase (HK) und Adenosin-5’-triphosphat (ATP) zu Glucose-6-phosphat phosphoryliert:
\(\text{Glucose + ATP} \space ^{\underrightarrow{\text{HK}}} \space \text{G-6-P + ADP}\)
\(\text{Fructose + ATP} \space ^{\underrightarrow{\text{HK}}} \space \text{F-6-P + ADP}\)
In Gegenwart des Enzymes Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase (G6P-DH) wird G-6-P von Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP+) zu Gluconat-6-phosphat oxidiert. Es entsteht reduziertes Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP + H+):
\(\text{G-6-P + NADP}^+ \space ^{\underrightarrow{\text{G6P-DH}}} \space \text{Gluconate-6-Phosphate + NADP + H}^+\)
Die während der Reaktion gebildete NADP + H+-Menge ist der Glucosemenge äquivalent. NADP + H+ ist Messgröße und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm bestimmt.
Nach Ablauf der Reaktion wird F-6-P durch Phosphoglucose-Isomerase (PGI) in G-6-P überführt:
\(\text{F-6-P} \space ^{\underrightarrow{\text{PGI}}} \space \text{G-6-P}\)
Die während der Reaktion gebildete NADP + H+-Menge ist der Fructosemenge äquivalent. NADP + H+ ist Messgröße und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm bestimmt.
Hinweis:
Alternativ kann auch NAD+/NAD + H+ statt NADP+/NADP+ H+ verwendet werden:
\(\text{G-6-P + NAD}^+ \space ^{\underrightarrow{\text{G6P-DH}}} \space \text{Gluconate-6-Phosphate + NAD + H}^+\)
Doldenhopfen, die für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen sind.
Die Bonitur zum Erscheinungsbild der Dolden erfolgt durch Augenschein und sensorische Beurteilung.
Bestimmung von Glucose, Fructose, Saccharose mittels Enzymatik.
Geeignet für Biere, Biermischgetränke, Malzgetränke, alkloholfreie Erfrischungsgetränke, AFG, Säfte und Getränke.
Der D-Glucosegehalt wird vor und nach enzymatischer Hydrolyse der Saccharose bestimmt. D-Fructose wird im Anschluss an die D-Glucose-Bestimmung gemessen.
D-Glucose/D-Fructose-Bestimmung vor Inversion:
Glucose und Fructose werden durch das Enzym Hexokinase (HK) und Adenosin-5’-triphosphat (ATP) zu Glucose-6-phosphat (G-6-P) phosphoryliert:
\(\text{Glucose + ATP} \space ^{\underrightarrow{\text{HK}}} \space \text{G-6-P + ADP}\)
\(\text{Fructose + ATP} \space ^{\underrightarrow{\text{HK}}} \space \text{F-6-P + ADP}\)
In Gegenwart des Enzymes Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase (G6P-DH) wird G-6-P von Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP+) zu Gluconat-6-phosphat oxidiert. Es entsteht reduziertes Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP + H+):
\(\text{G-6-P + NADP}^+ \space ^{\underrightarrow{\text{G6P-DH}}} \space \text{Gluconate-6-Phosphate + NADP + H}^+\)
Die während der Reaktion gebildete NADP + H+-Menge ist der Glucosemenge äquivalent. NADP + H+ ist Messgröße und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm bestimmt.
Nach Ablauf der Reaktion wird F-6-P durch Phosphoglucose-Isomerase (PGI) in G-6-P überführt:
\(\text{F-6-P} \space ^{\underrightarrow{\text{PGI}}} \space \text{G-6-P}\)
G-6-P reagiert wiederum mit NADP+ unter Bildung von Gluconat-6-Phosphat und NADP + H+. Die zusätzlich gebildete NADP + H+-Menge ist der Fructosemenge äquivalent und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm photometrisch bestimmt.
Enzymatische Inversion:
Saccharose wird durch das Enzym β-Fructosidase (Invertase) bei pH 4,6 zu Glucose und Fructose hydrolysiert:
\(\text{Saccharose + H}{_2}\text{O} \space ^{\underrightarrow{\text{β-Fructosidase}}} \space \text{Glucose + Fructose}\)
Die D-Glucose-Bestimmung nach Inversion (Gesamt D-Glucose) erfolgt wie oben beschrieben.
Aus der Differenz der Glucose-Konzentration vor und nach enzymatischer Inversion wird der Gehalt an Saccharose berechnet.
Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für alkoholfreie Erfrischungsgetränke.
Alkoholfreie Getränke (Limonaden, Brausen, Fruchtsaftgetränke)
Das DLG-Prüfschema für alkoholfreie Erfrischungsetränke (AfG) teilt sich auf in die folgenden vier Abschnitte:
- Aussehen/Klarheit
- Geruch
- Geschmack
- Harmonie
Für die Gesamtbewertung werden nur die Eigenschaftsgruppen Geruch, Geschmack und Harmonie berücksichtigt. Eventuelle Auffälligkeiten im Aussehen werden als Bemerkungen festgehalten.
- die Geruchsausprägung ist ein Maß für die Authentizität bzw. Eindeutigkeit der deklarierten Geruchsrichtung. Da der Verbraucher dem Produkt mit einer durch das Etikett, die Produktbeschreibungen und ggf. durch die erkennbare Farbe des Produktes bestimmten Erwartungshaltung begegnet, muss das Produkt sensorisch diese Erwartung erfüllen, da ansonsten möglicherweise kein Wiederkauf erfolgt. Somit muss die Ausprägung in vollem Maße der kommunizierten Geruchsrichtung entsprechen
- die Fruchtigkeit stellt eine wesentliche Grundeigenschaft von Erfrischungsgetränken dar. Allerdings sollte der naturgemäß niedrige Fruchtgehalt dieser Kategorie zu einer maßstabsgerechten Bewertung dieses Attributs führen
- der Begriff „reintönig“ kann als Überbegriff für das Fehlen von Fehlaromanoten betrachtet werden. Bei einer fehlerfreien Aromaausprägung ist hier die Höchstnote zu vergeben
- unter „typisch“ ist die aus Sicht des Verbrauchers authentische Ausprägung einer bestimmten Aromarichtung zu verstehen, d. h., ein Apfelfruchtsaftgetränk sollte von einem Verbraucher ohne Kenntnis der Produktkennzeichnung als Apfelprodukt erkennbar sein
- die „Frische“ ist im vorliegenden Zusammenhang als „Natürlichkeit“ zu verstehen, d. h., die Aromaausprägung soll der des natürlichen Rohstoffes entsprechen. Allerdings sind hier Zugeständnisse an die Produktkategorie und die entsprechenden rechtlichen Beschränkungen (insbesondere hinsichtlich des Saftgehaltes) unvermeidlich
- das Attribut „einseitig“ beschreibt eine zu starke Beschränkung auf eine einzelne aromatypische Eigenschaft ohne charakteristische Nebennoten zu berücksichtigen
- eventuelle Fremdnoten im Geruch bzw. Geschmack sollten zu Abzügen führen, wobei es sich hierbei nicht unbedingt um Aromafehler, sondern auch um unerwartete Fruchtnoten handeln kann
- eine Abwertung in Richtung des Begriffes „oxidativ“ kann erfolgen, wenn ein eventuell erfolgter Aromenabbau sensorisch bemerkbar wird
- Abwertungen können überdies bei Auftreten eines „schalen“ bzw. „dumpf/muffigen“ Beigeschmacks vergeben werden
- zudem sollte eine (unnatürliche) Überaromatisierung zur Abwertung führen
- unüblich starke Ausprägungen der für alkoholfreie Getränke üblichen Grundgeschmackseigenschaften können bei den Eigenschaften „süß“, „sauer“ (bzw. übersäuert) und „bitter“ vermerkt werden
- insbesondere bei Bitterkomponenten oder sauren Zitrusprodukten ist eine untypisch starke adstringierende Note zu dokumentieren
- die abschließende Beurteilung der „Harmonie“ sollte im Rahmen eines Gesamturteils die Bewertungen der vorherigen Attribute anteilsmäßig berücksichtigen
Problematisch kann die kategorieübergreifende Definition eines einzigen Verkostungsschemas für die heterogene Gruppe der Erfrischungsgetränke sein. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass schon allein die Betrachtung der drei wichtigen Produktgruppen der Orangen-, Zitronen- und Colalimonaden deutlich unterschiedliche bzw. differenzierte Anforderungen an die sensorische Sprache bzw. die anzuwendenden Qualitätskriterien legen, die durch die recht allgemein gehaltenen Kriterien des Prüfschemas nur teilweise erfasst werden können.