Das in der Brauerei und zur Limonadenherstellung verwendete Wasser muss ebenso wie das Trinkwasser neutral in Geruch und Geschmack sein.
Wasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Die qualitative Überprüfung erfolgt nach Schütteln in einer geruchsfreien verschlossenen Flasche. Bei der quantitativen Bestimmung wird der Geruchsschwellenwert eines Wassers bestimmt, das einen Geruch hat. Hierzu wird das Wasser, das mit einem Geruch behaftet ist, mit geruchsfreiem Wasser soweit verdünnt, dass der Geruch gerade noch wahrnehmbar ist (von mindestens drei Personen). Man bezeichnet das Verhältnis des Gesamtvolumens (mit Geruch behaftetes Wasser + geruchsfreies Wasser) zum Volumen der in der Mischung enthaltenen Wasserprobe als Geruchsschwellenwert. Die Geschmacksprüfung ist stets nach der Geruchsprüfung durchzuführen, da die Geruchsempfindungen durch den Geschmack beeinflusst werden.
Das in der Brauerei und zur Limonadenherstellung verwendete Wasser muss ebenso wie das Trinkwasser neutral in Geruch und Geschmack sein.
Bier, Biermischgetränke, alkoholfreie Getränke, Mineralwasser
Die qualitative Überprüfung erfolgt nach Schütteln in einer geruchsfreien verschlossenen Flasche. Bei der quantitativen Bestimmung wird der Geruchsschwellenwert eines Wassers bestimmt, das einen Geruch hat. Hierzu wird das Wasser, das mit einem Geruch behaftet ist, mit geruchsfreiem Wasser soweit verdünnt, dass der Geruch gerade noch wahrnehmbar ist (von mindestens drei Personen). Man bezeichnet das Verhältnis des Gesamtvolumens (mit Geruch behaftetes Wasser + geruchsfreies Wasser) zum Volumen der in der Mischung enthaltenen Wasserprobe als Geruchsschwellenwert. Die Geschmacksprüfung ist stets nach der Geruchsprüfung durchzuführen, da die Geruchsempfindungen durch den Geschmack beeinflusst werden.
Repräsentative Probennahme der Treber
Treber
Zur Kontrolle der Sudhausarbeit durch die Treberanalyse ist die Entnahme einer repräsentativen Durchschnittsprobe Voraussetzung. Verteilt über die ganze Zeit des Austreberns entnimmt man in gleichen Zeitabständen gleich große Proben.
Bestimmung des Wassergehaltes der Treber
Treber
Der Wassergehalt wird über den Massenverlust während eines standardisierten Trocknungsvorganges bestimmt. Hierfür wird der Treber bei einer definierten Temperatur innerhalb einer festgelegten Zeit in einem elektrisch beheizten Lufttrockenschrank getrocknet. Der Wassergehalt wird durch Differenzwägung ermittelt.
Ist der Wassergehalt größer als 17 GG-%, muss eine Vortrocknung der vorher nicht zerkleinerten Treberprobe (Grobwassergehalt) erfolgen. Anschließend erfolgt die Bestimmung des Feinwassergehaltes. Aus beiden Werten kann der Gesamtwassergehalt berechnet werden.
Bestimmung des auswaschbaren oder löslichen Extrakts in Nasstreber durch Auspressen
Nasstreber
Nasstreber wird mittels einer Handpresse ausgepresst
Bestimmung des auswaschbaren oder löslichen Extrakts in Treber durch Auswaschen
Nasstreber, Trockentreber
Der lösliche Extrakt der Treber wird durch Auswaschen mit H2O von 70 °C bestimmt.