Bestimmung des Gesamtextrakts in Treber durch enzymatischen Aufschluss
Nasstreber, Trockentreber
Der Gesamtextrakt wird durch Kochen der Treber mit anschließendem enzymatischem Aufschluss mittels technischer Enzyme (Termamyl 120 L und SAN Super 360 L) gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar.
Bestimmung des Gesamtextrakts in Treber mittels Diastase-Methode
Nasstreber, Trockentreber
Der Gesamtextrakt wird durch Kochen der Treber mit anschließendem enzymatischem Aufschluss mittels Diastase aus Malz gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar.
Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalt von Röst- und Karamellmalz mittels eines modifizierten Kongressmaischverfahrens.
Röst- und Karamellmalz, das für die Verwendung in der Brau- und Lebensmittelindustrie vorgesehen ist.
Helles Malz, von dem Wasser-, Extraktgehalt und Farbe bekannt sind, wird zusammen mit dem Röst- bzw. Karamellmalz nach dem Kongressmaischverfahren gemaischt. Von der Würze wird unter Berücksichtigung der entsprechenden Analysenwerte des hellen Malzes der Extrakt bestimmt.
Die Methode beschreibt die Bestimmung der wahren Färbung von Wasser mittels eines spektralphotometrischen Verfahrens.
Wasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Wasserfärbung
wird durch Extinktionsmessung bei mindestens drei Wellenlängen, verteilt über
den sichtbaren Bereich des Spektrums, untersucht:
λ1 = 436 nm (obligatorisch), λ2 = 525 nm,
λ3 = 620 nm (bei λ2, λ3 sind
geringfügige Abweichungen zugelassen). Ggf. ist bei weiteren Wellenlängen zu
messen.
Die Methode beschreibt die Bestimmung der Färbung von Wasser mittels eines visuellen Verfahrens.
Wasser, das in der Brau- und Lebensmittelindustrie verwendet wird.
Standardisierte Extraktionsmetode mit Kaliumhydrogenphthalat bei pH 4,0 zur Anwendung bei Filtermedien / Filterhilfsmittel.
Geeignet für alle gängigen Filtermedien / Filterhilfsmittel.
Elemente (Kationen) aus Filtermedien / Filterhilfsmitteln werden zur weiterführenden Bestimmung mittels AAS, ICP-OES oder ICP-MS bei pH 4,0 extrahiert.