Hydrolytische Spaltung der Kohlenhydrate zur Bestimmung der Gesamtglucose aus der bereits vorhandenen und durch Hydrolyse gebildeten Glucose
Geeignet für alle Getränke
Kohlenhydrate werden durch Säurehydrolyse in der Siedehitze unter Rückfluss mit Säure gespalten. Nach Neutralisation und Filtration des Hydrolyseansatzes wird nach Verdünnen der Glucose-Gehalt enzymatisch bestimmt. Dabei wird Glucose durch das Enzym Hexokinase (HK) und Adenosin-5’-triphosphat (ATP) zu Glucose-6-phosphat (G-6-P) phosphoryliert:
In Gegenwart des Enzymes Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase (G6P-DH) wird G-6-P von Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADP) zu Gluconat-6-phosphat oxidiert. Es entsteht reduziertes Nicotinamid-Adenin-Dinucleotidphosphat (NADPH):
Die während der Reaktion gebildete NADPH-Menge ist der Glucosemenge äquivalent. NADPH ist Messgröße und wird aufgrund seiner Absorption bei 334, 340 oder 365 nm bestimmt.
Mathematisches Verfahren zur Berechnung des Energiewerts von Bier aus der Summe der Energiewerte der signifikanten Bierbestandteile, die durch analytische Verfahren bestimmt werden
Geeignet für alle Getränke
Der physiologische Brennwert von Bier ist gemäß der Richtlinie des Rates über Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (90/496/EWG) zu berechnen. Er lässt sich aus dem Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten, Alkohol und Glycerin sowie organischen Säuren berechnen, wobei für jeweils 1 g Eiweiß 17 kJ (4 kcal), verwertbare Kohlenhydrate 17 kJ (4 kcal), Ethanol 29 kJ (7 kcal), organische Säure 13 kJ (3 kcal), mehrwertige Alkohole 10 kJ (2,4 kcal) zugrunde zu legen sind (Fett bleibt bei Bier außer Betracht).
Mathematisches Verfahren zur Berechnung des Energiewerts aus der Summe der Energiewerte der signifikanten Bierbestandteile, die durch analytische Verfahren bestimmt werden.
Geeignet für Bier und andre Getränke
Der physiologische Brennwert ist gemäß der Richtlinie des Rates über Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (90/496/EWG) zu berechnen. Er lässt sich aus dem Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten, Alkohol und Glycerin sowie organischen Säuren berechnen, wobei für jeweils 1 g Eiweiß 17 kJ (4 kcal), verwertbare Kohlenhydrate 17 kJ (4 kcal), Ethanol 29 kJ (7 kcal), organische Säure 13 kJ (3 kcal), mehrwertige Alkohole 10 kJ (2,4 kcal) zugrunde zu legen sind (Fett bleibt bei Bier außer Betracht).
Die Berechnung auf dieser Grundlage erfordert einen erheblichen analytischen Aufwand.
Bei Bier kann einfacher und für die Praxis hinreichend genau die Berechnung aus Alkohol (A) und wirklichem Extrakt (Ew) erfolgen [1, 2]:
Mathematisches Verfahren zur Berechnung der Dextrine in Bier als Differenz aus dem Gesamtglucosegehalt und dem vergärbaren Extrakt, die durch analytische Verfahren bestimmt werden.
Geeignet für Bier
Der Dextringehalt berechnet durch Multiplikation der Differenz zwischen dem Gesamtglucosegehalt und dem vergärbaren Extrakt mit dem Faktor 0,915.