B-590.61.157 [2025-04] Dimethyldicarbonat (DMDC) – Bestimmung der Dosage

Dimethyldicarbonat ist als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 242 als deklarationsfreies 'Kaltentkeimungsmittel' zugelassen.
DMDC (Velcorin®) wird zur Kaltentkeimung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken verwendet.

Die Bestimmung der Dosage von Dimethyldicarbonat (DMDC) erfolgt über eine Bestimmung der Methanolkonzentration in den Getränken.

Hinweis: In Getränken die Ethanol enthalten, reagiert mit Dimethyldicarbonat (DMDC) unter Bildung von Methanol.

Im Wesentlichen tötet DMDC (Velcorin®) Hefen, Bakterien und Schimmelpilze ab. Es wirkt wenig gegen Schimmelpilzsporen und Ascosporen von Hefen. Einige Lactobacillus-Spezies zeigen erhöhte Resistenz gegenüber DMDC (Velcorin®).

Die Zugabe von Dimethyldicarbonat (DMDC) ist in Deutschland nach § 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung für nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, alkoholfreien Wein und Flüssigteekonzentrat zugelassen. Zusätzlich dürfen Biermisch-Getränke sowie Cider und Wein behandelt werden.

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Aufgabenstellung/Zweck

Bestimmung der Velcorin®-Dosage.

Anwendungsbereich

Aromatisierte Getränke, Flüssigteekonzentrat, Fruchtwein, alkoholfreier Wein

Prinzip

DMDC (Velcorin®) wird zur Kaltentkeimung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken verwendet.

Gemäß Verordnung EG 1129/2011 [1] dürfen nichtalkoholische aromatisierte Getränke, alkoholfreier Wein und Flüssigteekonzentrate mit bis zu 250 mg/l DMDC versetzt werden.

Dimethyldicarbonat (Velcorin®) zerfällt in wässrigen Lösungen rasch und praktisch vollständig in Kohlensäure und Methanol. Zudem bilden sich geringe Mengen an Ethylmethylcarbonat (EMC) aus der Reaktion von DMDC mit Ethanol, das mittels GC-MS nachgewiesen werden kann [2]. Der Gehalt an zugesetztem DMDC kann über die Gehaltsbestimmung von EMC und Ethanol ermittelt werden. Über die quantitative Methanolbestimmung mittels GC kann die Velcorin®-Dosage überprüft werden. Hierbei muss jedoch der Methanolgehalt des Produkts vor Velcorin®-Dosage berücksichtigt werden.

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