B-590.25.111 [2020-10] Cyclamat – photometrisch

Zum Süßen von brennwertverminderten, nichtalkoholischen Getränken auf Fruchtsaftbasis sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe folgende Süßstoffe aufgeführt:

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Aufgabenstellung/Zweck

Bestimmung von Cyclamat mittels Photometrie

Anwendungsbereich

Geeignet für Biermischgetränke und AFG

Prinzip

Cyclamat reagiert mit Natriumhypochlorit zu N,N-Dichlorocyclohexylamin. Durch Extraktion mit Heptan wird die Dichlorverbindung isoliert, von einem Überschuss an Chlor freigewaschen und die UV-Absorption bei 314 nm gemessen.

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