S-590.72.700 [2013-02] DLG-Prüfschema für Biermischgetränke

Die Gruppe der Biermischgetränke lässt sich grob in drei Gruppen aufteilen:

  • Biermischgetränke mit 50 % Bier und 50 % Limonadenanteil („klassische“ Biermischgetränke mit einem Alkoholgehalt von etwa 2,5 % vol)
  • aromatisierte Biere, d. h. Biere mit vollem Alkoholgehalt (etwa 5 % vol) und Zusatz von Aromen bzw. Fruchtkomponenten
  • alkoholfreie Biermischgetränke

Jede dieser Gruppen stellt besondere Anforderungen sowohl an die zu verwendenden Attribute als auch an den Testaufbau, der hinsichtlich der Probenanzahl und der Planung der Verkostungssitzungen unter anderem auch den Alkoholgehalt der Proben berücksichtigen sollte.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Durchführung einer Verkostung mit dem DLG-Prüfschema für Biermischgetränke.

Anwendungsbereich

Biermischgetränke

Prinzip

Als Teil der DLG-Qualitätsprüfung für Bier sieht der Prüfbeleg für Biermischgetränke die folgenden Prüfkriterien vor:

Geruch:

Als fehlerfrei gelten Produkte, die einen reintönigen, typisch fruchtig-aromatischen Geruch aufweisen. Bei Vorliegen einer Überaromatisierung bzw. bei oxidierten oder dumpfen Noten sind Abwertungen vorzunehmen.

Reinheit des Geschmacks:

Auch hier ist bei einem reintönigen, aromatischen Geschmack zusammen mit einem ausgewogenen Zucker-Säure-Verhältnis die Höchstnote zu vergeben. Bei Über­aromatisierungen, Geschmacks­fehlernoten oder zu starker Wahrnehmung der relevanten Grundgeschmacks­eigenschaften (süß, sauer, bitter) muss dies als Geschmacksfehler dokumentiert werden.

Rezenz:

Die Bewertung der Rezenz erfolgt anhand der 5-Punkte-Skala mit den Eckpunkten „angenehm rezent“ (5) bis „sehr schal“ (1).

Harmonie:

Der Gesamteindruck wird über die Harmonie erfasst.

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