R-100.06.110 [2016-03] Farbe bei flüssigen Malzersatzstoffen

Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Bestimmung der Farbe in flüssigen Malzersatzstoffen. Diese können durch ihre Eigenfarbe die Farbe des Zwischen- und Endprodukts beeinflussen.

Anwendungsbereich

Alle Malzersatzstoffe, die als Flüssigextrakte vorliegen

Prinzip

Spektralphotometrische Farbmessung in der vorher verdünnten Probe („10-%-Lösung“, siehe R-160.01.005 Extraktgehalt von flüssigen Malzersatzstoffen).

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