R-100.03.005 [2016-03] Extraktgehalt von Rohfrucht – Methode mit Malzzusatz

Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Bestimmung des Extraktgehalts in Rohfrucht.

Anwendungsbereich

Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen, wobei die beiden ersten Schritte bei Reis- und Maisflocken entfallen.

Prinzip

Nach Verkleisterung und Verflüssigung der Rohfruchtstärke durch Malzzusatz wird diese durch Malzzusatz verzuckert und der Extraktgehalt in Analogie zur Malzanalyse bestimmt.

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