R-100.00.001 [2016-03] Probennahme von Rohfrucht

Für Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, kann auch Rohfrucht – entsprechend den nationalen Regelungen für die Herstellung [1] – zum Einsatz kommen.

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Aufgabenstellung/Zweck

Die Methode beschreibt die Probennahme von Rohfrucht.

Anwendungsbereich

Unvermälzte Getreidearten wie Reis, Mais, Hirse, Gerste oder Stärkeprodukte, die in verschiedenen Verarbeitungsstufen (z.B. Grieß, Flocken) zur Bier- oder Getränkeherstellung eingesetzt werden sollen.

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