K-203.01.001 [2020-10] Probennahme bei Treber

Ein genaueres Bild von der Sudhausarbeit als die übliche Art der Berechnung aus Menge und Extraktgehalt der Ausschlagwürze liefert die Treberanalyse. Der Gesamtextrakt (Restextrakt) der Treber besteht aus auswaschbarem und aufschließbarem Extrakt. Der auswaschbare oder lösliche Extrakt wird meist im Treberpresssaft bestimmt, der Gesamtextrakt durch Kochen der Treber und anschließenden enzymatischen Aufschluss gewonnen. Die Differenz zwischen Gesamtextrakt und auswaschbarem Extrakt stellt den aufschließbaren Extrakt dar. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, ob eine unbefriedigende Sudhausausbeute auf falsche Schrotzusammensetzung bzw. falsches Maischen oder auf Fehler bei der Läuterarbeit zurückzuführen ist.

Aufgabenstellung/Zweck

Repräsentative Probennahme der Treber

Anwendungsbereich

Treber

Prinzip

Zur Kontrolle der Sudhausarbeit durch die Treberanalyse ist die Entnahme einer repräsentativen Durchschnittsprobe Voraussetzung. Verteilt über die ganze Zeit des Austreberns entnimmt man in gleichen Zeitabständen gleich große Proben.

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